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Komplementärkontrast

Der Komplementärkontrast (KK) ist der subjektive Kontrast, der zwischen zwei komplementären Farben entsteht.

Farben sind komplementär, wenn sie entweder in der von dem Chemiker Eugène Chevreul systematisierten Weise als Pigment räumlich aneinander grenzen (Simultankontrast) oder andererseits zeitlich aufeinander folgen (Sukzessivkontrast).

Die Maler des Pointillismus und des Expressionismus haben sich mit den Beobachtungen Chevreuls genauso auseinandergesetzt wie beispielsweise Itten, der den Farbkreis Chevreuls erneuerte. Wenn sich in diesem Farbkreis zwei Farben diagonal gegenüberstehen, sind es Komplementärfarben. Die Komplementärfarbe von Magenta beispielsweise ist Grün (siehe Farbkreis). Zwei Farben sind komplementär oder nicht. Sind zwei Farben komplementär, verstärken sie sich gegenseitig in ihrer Leuchtkraft. Miteinander gemischt ergeben sie schöne farbstichige Grautöne oder können zur Minderung der Leuchtkraft einer Buntfarbe eingesetzt werden. Durch das Komplementärgesetz wird ein vollkommenes Gleichgewicht im Auge hergestellt. Physiologisch ist erwiesen, dass unser Auge zu einer gegebenen Farbe die komplementäre Ergänzung fordert und sie selbstständig erzeugt, wenn sie nicht gegeben ist.

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Simultankontrast Quantitätskontrast